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Reisebedingungen

Sehr geehrter Gast, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns wird durch diese Reisebedingungen geregelt.

Die nachstehenden Reisebedingen gelten in gleicher Form und Inhalt auch für unsere Handelsmarke Golfreisen1a.






1. Anmeldung, Reisebestätigung

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Danach erhalten Sie die Reisebestätigung.
Weicht der Inhalt der Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, sind wir an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage unseres neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist keinen Einspruch gegen die Ihnen vorliegende Reisebestätigung einlegen. Wir weisen darauf hin, das wir Ihre personenbezogenen Daten zur Gewährleistung Ihrer Buchung elektronisch verarbeiten und speichern.

2. Bezahlung / Sicherungsschein

Mit der Reisebestätigung erhalten Sie den Sicherungsschein gemäß §651k BGB und Ihre Rechnung. Bitte zahlen Sie nach Erhalt zu 100% die genannten Flugkosten und 20% auf das gebuchte Landprogramm. Den Restbetrag zahlen Sie bis 30 Tage vor Abreise. Nach Eingang des kompletten Reisepreises erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 30 Tage vor Reiseantritt) ist der gesamte Reisepreis fällig, sobald Sie den Sicherungsschein von uns erhalten haben.

3. Leistungs- und Preisänderungen

Es ist uns gestattet, Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vorzunehmen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, wenn sie von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Darüber werden wir Sie unverzüglich informieren. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Australia-Travelteam GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Australia-Travelteam GmbH über diese Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung gegenüber Australia-Travelteam GmbH schriftlich geltend zu machen. Eine Preiserhöhung ab 3 Wochen vor dem vereinbarten Reisetermin ist unzulässig.

4. Reiserücktritt durch Sie, Umbuchung, Ersatzperson, Gebühren für Beförderung Golfgepäck ,Sitzplatzreservierungen und extra Gepäck

Im Falle des Reiserücktritts nach § 651i BGB verlangen wir eine angemessene Entschädigung. Deren Höhe richtet sich nach dem Reisepreis für das Landprogramm und / oder der Höhe des Flugpreises.
Der Wert der von uns ersparten Aufwendungen und der möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung werden dabei berücksichtigt. Wenn Sie die Reise stornieren oder wenn Sie ohne Rücktrittserklärung die Reise nicht antreten, fallen grundsätzlich folgende pauschalierte Rücktrittskosten je Person an:

Reiserücktritt

Flugbuchungen

Vor Ausstellung der Flugscheine:
Es fallen € 200,-- pro Person an.
Hinweis: Die Flugscheine werden im Regelfall nach Eingang der Anzahlung und der Bezahlung des kompletten Flugpreises ausgestellt. Außerhalb der Regel werden die Flugscheine kurzfristig nach Buchung Ihrer Flüge ausgestellt, da die Fluggesellschaften im Rahmen der Tarifbestimmungen eine kurzfristige Ausstellung vorschreiben.

Nach Aussstellung der Flugscheine:
Es fallen die Stornokosten laut unserer Bestätigung / Rechnung an.

Landprogramm ( Hotels, Wohnmobile, Mietwagen, Rundreise etc.)
bis 30 Tage vor Reisebeginn 25%, ab 29. bis 15. Tage vor Reisebeginn 50%, ab 14 Tage vor Reisebeginn 90%, des jeweiligen Reisepreises. Ab Abreisetag und nach Abreise ist keine Erstattung mehr möglich. Für alle Stornierungen, bei dem das Australia-Travelteam GmbH als Vermittler auftritt, werden zusätzlich zu den Stornokosten der vermittelten Veranstalter ein Pauschale von € 75,00 fällig. Sie haben die Möglichkeit, uns gegenüber nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden als die von uns bestimmte Pauschale entstanden ist. Die Rücktrittskosten werden in diesem Falle in Höhe des tatsächlichen Schadens berechnet. Im Falle des Rücktritts können wir auch die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Geringfügige Änderungen der ursprünglich gebuchten Reise sowie Änderungen des Reiseverlaufes durch Sie sind nur bedingt und bei rechtzeitiger Bestellung möglich.

Bitte beachten Sie eventuelle gesonderte Stornobedingungen, die auf den Rechnungen aufgeführt sind.

Servicegebühren
Im Falle einer Stornierung werden die berechneten Servicegebühren für die Ausstellung von Visa oder für die Reservierung von Sitzplätze, oder für das Anmelden des Golfgepäcks nicht zurückerstattet.

Umbuchungen

Flugumbuchungen
Vor Aussstellung der Flugtickets berechnen wir eine pauschalierte Umbuchungsgebühr in Höhe von € 75,-- pro Flugbuchung für alle Personen zusammen, die in einer Flugbuchung gemeinsam gebucht sind.

Nach Ausstellung der Flugscheine fallen die auf der Rechnung / Bestätigung genannten Umbuchungsgebühren an.

Landprogramm (Hotels, Wohnmobile, Mietwagen, Rundreise etc.)
Geringfügige Umbuchungen der ursprünglich gebuchten Reise sowie Umbuchungen des Reiseverlaufes
durch Sie sind nur bedingt und bei rechtzeitiger Bestellung möglich.
Für derartige Umbuchungen berechnen wir €100,- je Buchung und Vorgang. Ansonsten gelten Umbuchungen als Rücktritt vom Reisevertrag. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Sollten wir dem Eintritt eines Dritten in den Reisevertrag (§651b BGB) berechtigt widersprechen, so sind die vorhergenannten pauschalierten Rücktrittskosten zu zahlen. Mehrkosten aus dem Eintritt eines Dritten berechnen wir mit € 100,-
je Person. Bitte beachten Sie eventuelle gesonderte Stornobedingungen, die auf den Rechnungen aufgeführt sind.

Ersatzperson(en)
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Reisevertrag eintritt. Sollten wir dem Eintritt eines Dritten in den Reisevertrag (§651b BGB) berechtigt widersprechen, so sind die vorhergenannten pauschalierten Rücktrittskosten zu zahlen. Mehrkosten aus dem Eintritt eines Dritten berechnen wir mit € 100,- je Person.

Gebühren für die Beförderung des Golfgepäcks
Für die Anmeldung und Beförderung des Golfgepäcks treten wir lediglich als Vermittler dieser Leistung zwischen der jeweiligen Fluggesellschaft und dem Reisenden auf.
Diese Sonderleistung ist kein Bestandteil des Pauschalreisevertrages nach € 651 BGB.
Es gelten in diesem Fall immer die jeweiligen Transportbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Diese sehen bei einem Flugausfall, aus welchem Grund auch immer, im Regelfall keine Erstattung dieser Sonderleistung vor.

Gebühren für eine Sitzplatzreservierung
Für die Buchung und Bezahlung von Sitzplatzreservierungen treten wir lediglich als Vermittler dieser Leistung zwischen der jeweiligen Fluggesellschaft und dem Reisenden auf.
Diese Sonderleistung ist kein Bestandteil des Pauschalreisevertrages nach € 651 BGB.
Es gelten in diesem Fall immer die jeweiligen Transportbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Diese sehen bei einem Flugausfall, aus welchem Grund auch immer, im Regelfall keine Erstattung dieser Sonderleistung vor.

Gebühren für die Hinzubuchung von zusätzlichen Gepäckstücken
Für die Buchung und Bezahlung von zusätzlichen Gepäckstücken treten wir lediglich als Vermittler dieser Leistung zwischen der jeweiligen Fluggesellschaft und dem Reisenden auf.
Diese Sonderleistung ist kein Bestandteil des Pauschalreisevertrages nach € 651 BGB.
Es gelten in diesem Fall immer die jeweiligen Transportbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Diese sehen bei einem Flugausfall, aus welchem Grund auch immer, im Regelfall keine Erstattung dieser Sonderleistung vor.





5. Rücktritt und Kündigung durch uns

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise trotz einer Abmahnung durch uns nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie selbst. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.

2. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer in der Reisebeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Darüber werden wir Sie unverzüglich informieren und den eingezahlten Reisepreis sofort zurückerstatten.

Mindestteilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist Australia-Travelteam GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.

6. Kündigung wegen höherer Gewalt

Ist der Reisevertrag wegen der Gründe gemäß § 651j BGB gekündigt, sind wir dann nicht verpflichtet, Sie zurückzubefördern, wenn gerade die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, Ihre Rückführung durch uns nicht möglich machen.

7. Gewährleistung

Wird eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Australia-Travelteam GmbH darf auch eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Der Reisende ist berechtigt, die Ersatzleistung aus wichtigem Australia-Travelteam GmbH erkennbaren Grund abzulehnen. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine der Mindestleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls das Abhilfeverlangen keinen Erfolg hatte.
Bitte beachten Sie, das Sie Reisemängel unverzüglich anzeigen müssen. Die Verjährungsfrist lt. der neuen EU-Pauschalreiserichtline ab 01.07.2018 beträgt 2 Jahre. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen uns und Ihnen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlung verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

8. Haftunsbeschränkung:

Unsere Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
1. soweit ein Schaden des Resisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist.
2. soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung. Außerdem haften wir nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche, Ausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung als Fremdleistungen, die in der Regel bei Reiseleitungen gebucht und bezahlt werden, gekennzeichnet sind.
Ein Schadensersatzanspruch gegen Australia Travelteam ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solche beruhende gesetzliche Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Australia Travelteam nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Kommt Australia Travelteam die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montraler Vereinbarung ( nur für Flüge nach USA und Kanada ). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verlust oder Beschädigung von Gepäck. Sofern Australia Travelteam in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.

9. Beanstandungen - Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Alle Beanstandungen sind dem Reiseleiter oder dem Leistungsträger unverzüglich geltend zu machen. Die Reiseleitung ist nicht befugt, für uns rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. Können Mängel nicht gleich behoben werden, so müssen uns diese sofort vom Urlaubsort aus mitgeteilt werden. Die für die Benachrichtigung notwendigen Kosten tragen wir, sofern die Reklamation berechtigt ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, haben Sie keinen Anspruch auf Minderung.

10. Pass- und Visavorschriften


Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie
gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren
Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über
deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

10.1. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

10.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde den RV mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der RV eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

13. Sonstiges

Im übrigen gelten die Bestimmungen der § 651a bis 651k BGB deren Text Sie bei uns einsehen oder anfordern können.

Alle Angaben entsprechen dem Stand 01.07.2018

Veranstalter:

Geschäftsführer
Wilfried Roggenkamp
Handelsregister: München HRB 67550

Australia Travelteam GmbH

Karwendelstr. 1
82194 Gröbenzell
Tel: 08142/6699720

Kundengeldabsicherung

Der gesetzlichen Pflicht für Pauschalreiseveranstalter zur
Kundengeldabsicherung folgt Australia Travelteam durch
Übergabe eines Sicherungsscheins der R & V Allgemeine Versicherung AG
(www.www.ruv.de).