Camper und Wohnmobil Spezialist seit 1981

+49 8142 66 99 720

Die ERGO Reiseversicherung - Unser 35-jähriger Partner

Neue Tarifstruktur ab dem 08.Feb 2021

Reiseversicherung - Wer und was wird versichert?

Neueste Information COVID 19 Schutz in der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung 14.07.22
Unser Partner die Ergo erweitert ihre Corona-Versicherung: Die Ergo Reiseversicherung erweitert zum den Deckungsumfang ihres Covid-19 Ergänzungs-Tarifs. Künftig besteht in allen Sparten der Hauptversicherung Schutz bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts aufgrund von Covid-19. Auch Quarantäne ist nun abgesichert. Anfallende Unterkunftskosten werden bis 5.000,-- Euro erstattet. Die Versicherung greift auch, wenn zum Beispiel durch die Airline die Beförderung oder durch die Grenzbeamten im Reiseziel die Einreise verweigert wird. Die Prämien wurden entsprechend angepasst und liegen altersunabhängig bei 16 Euro mit beziehungsweise 19 Euro ohne Selbstbeteiligung.







Neueste Information COVID 19 Schutz in der Auslandskrankenversicherung 05.11.20

Liebe Kundinnen und Kunden,

gerne informieren wir Sie heute, dass ein Versicherungsschutz im Rahmen
der Reisekranken-Versicherung besteht, auch wenn zum Zeitpunkt der
Einreise eine Reisewarnung aufgrund von Covid-19 besteht.

In den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist zwar grundsätzlich
geregelt, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn für Ihre
Destination eine Reisewarnung ausgesprochen wurde. Aufgrund der
zahlreichen und immer unvorhersehbareren Aussprache von Reisewarnungen
aufgrund von Covid-19 durch das Auswärtige Amt, kommt es jedoch
vermehrt zu unklaren Situationen in der Anwendbarkeit des Ausschlusses
„Reisewarnung“ in der Reisekranken-Versicherung. Im Sinne unserer
Versicherten haben wir uns daher entschieden, in der Reisekranken-
Versicherung Versicherungsschutz zu gewähren, sofern Reisewarnungen des
Auswärtigen Amtes aufgrund von Covid-19 ausgesprochen wurden. Dies gilt
für den Zeitraum ab Aussprache der weltweiten Reisewarnung am 17. März
2020 durch das Auswärtige Amt, somit auch rückwirkend bis zu diesem
Datum. Besteht die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund einer
anderen Ursache als dem Covid-19-Virus, besteht in der Reisekranken-
Versicherung jedoch KEIN Versicherungsschutz.

Damit bieten wir unseren Versicherten, insbesondere denjenigen die sich
bereits im Ausland aufhalten, die notwendige Verlässlichkeit über den
Versicherungsschutz in der Reisekranken-Versicherung.


Beim Thema Reiseversicherung herrscht oftmals begriffliche Unklarheit. Deshalb möchten wir Ihnen kurz erklären, welche Schadensfälle Sie im Rahmen Ihrer Reise versichern können:

a) Stornokosten-Versicherung: Erstattet z.B. die Stornokosten oder die Umbuchungsgebühren, die Mehrkosten der Hinreise und die Kosten für ein Mietfahrzeug bei Panne bzw. Unfall. Wie hoch die Stornokosten sind, hängt vom Datum Ihrer Stornierung in Bezug auf das Reisedatum ab. Oder anders gesagt, je kurzfristiger in Bezug auf das Reisedatum Sie stornieren, umso höher werden die Stornokosten sein und können im Extremfall 100% betragen. Beinhaltet Ihre Reiseversicherung eine Stornokosten-Versicherung, so kommt die Versicherung für die kompletten Stornokosten auf.

b) Reiseabbruch-Versicherung (RAB): Erstattet z.B. zusätzliche Reisekosten bei außerplanmäßigem Reiseabbruch, nicht genutzte Reiseleistungen oder die Kosten für ein Mietfahrzeug bei Panne bzw. Unfall.

c) Reisekranken-Versicherung: Übernimmt z.B. bei Krankheit oder Unfall die Kosten für notwendige Heilbehandlungen im Ausland und den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport.

d) Reisegepäck-Versicherung: Ersetzt z.B. den Zeitwert des Reisegepäcks, wenn es abhandenkommt, oder bezahlt Ersatzkäufe.

Der Begriff Reiserücktritts-Versicherung umfasst bei der ERGO sowohl die Stornokosten-Versicherung als auch die Reiseabbruch-Versicherung.


Buchbare Versicherungspakete



Beim Abschluss einer Reiseversicherung bieten sich Ihnen zwei unterschiedliche Möglichkeiten:

1) Einmalreise

Sie versichern einmalig nur die eine bei uns gebuchte Reise. Die Versicherung greift für eine Reise, die maximal 45 Tage lang ist.

Wollen Sie eine Reise separat versichern, macht es keinen Unterschied, ob Sie als Einzelperson, Paar oder Familie reisen. Bei einem Reisepreis von 1000 Euro zahlt eine Einzelperson bis 64 Jahre z.B. 51 Euro, ein Paar zahlt zusammen auch 51 Euro. D.h. sobald Sie als Paar oder Familie reisen, sparen Sie gewaltig. Ausschlaggebend für Ihren Versicherungstarif ist hier lediglich Ihr Alter. Der billigere Tarif deckt Reisende bis 64 Jahre ab, der etwas teurere Tarif deckt Reisende ab 65 Jahren ab. Reisen Sie als Paar und ein Reisender ist 65 Jahre oder älter, so fallen Sie als Paar in die zweite Tarifgruppe.

Als Paar gelten zwei Erwachsene.

Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, und Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder oder Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.

2) Jahresversicherung

Sie schließen eine kostengünstige Jahresversicherung ab und versichern damit die bei uns gebuchte Reise und alle weiteren Reisen bis zu einer Reisedauer von maximal 45 Tagen pro Reise, die Sie innerhalb von 360 Tagen ab dem Datum des Versicherungsabschlusses unternehmen.

Bei einer Jahresversicherung entfällt die 45 Tage-Regelung für sowohl die Stornokosten-Versicherung (hier besteht der Versicherungsschutz unabhängig von der Dauer der Reise) und auch für die Reiseabbruch-Versicherung (hier besteht der Versicherungsschutz für die gesamte Dauer der Reise, maximal jedoch für ein Jahr.

Eine Beschränkung bezüglich der Anzahl der Reisen pro Jahr gibt es hierbei nicht. D.h. Sie können auch zusätzlich noch 3 oder 5 Mal ( die Anzahl ist nicht begrenzt ) für jeweils maximal z.B. €uro 8.000,--(versicherter Reisepreis) in den Urlaub fahren und sind immer versichert.

Schließen sie eine Jahresversicherung ab, so ist die ERGO travel & care App inklusive. Sie bietet folgende Vorteile:

* lokale Warnhinweise
* Online Schadensmeldung mit 2 Werktage Bearbeitungsgarantie
* lokalen Krankenhäusern
* Adressen von Apotheken
* Adressen von Botschaften mit Kontaktdaten

Sie können bei uns zwei verschiedene Versicherungspakete buchen. Diese Pakete können Sie sowohl für eine einzelne Reise oder als Jahresversicherung abschließen.

A) Reiserücktritts-Versicherung:

Dieses Versicherungspaket beinhaltet eine Stornokosen-Versicherung und eine Reiseabbruch-Versicherung.

Schließen Sie die Reiserücktrittsversicherung nur für eine Reise ab, so gibt es zwei verschiedene Tarifgruppen:

- Einzelpersonen, Familie oder Paar bis 64 Jahre
- Einzelperson, Familie oder Paar ab 65 Jahre

Schließen Sie die Reiserücktritts-Versicherung als Jahresversicherung ab, so gibt es vier Tarifgruppen:

- Einzelperson bis 64 Jahre
- Einzelperson ab 65 Jahre
- Familie/Paar bis 64 Jahre
- Familie/Paar ab 65 Jahre

B) RundumSorglos-Schutz:

Dieses Versicherungspaket beinhaltet sowohl eine Stornokosen-Versicherung und eine Reiseabbruch-Versicherung, als auch eine Reisekranken-Versicherung und eine Reisegepäckversicherung.

Schließen Sie den RundumSorglos-Schutz nur für eine Reise ab, so gibt es zwei verschiedene Tarifgruppen:

- Einzelpersonen, Familie oder Paar bis 64 Jahre
- Einzelperson, Familie oder Paar ab 65 Jahre

Schließen Sie den RundumSorglos-Schutz als Jahresversicherung ab, so gibt es vier Tarifgruppen:

- Einzelperson bis 64 Jahre
- Einzelperson ab 65 Jahre
- Familie/Paar bis 64 Jahre
- Familie/Paar ab 65 Jahre

Sobald eine Person des Paars bzw. der Familie 65 Jahre oder älter ist, so fallen Sie als Paar bzw. Familie in die Tarifgruppe der Reisenden ab 65 Jahre.

Die Preise entnehmen Sie bitte den untenstehenden Tabellen!


Was ist sinnvoll?

Sinnvoll ist auf jeden Fall der Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung. Diese greift sowohl bei Reiserücktritt, d.h. wenn Sie die Reise auf Grund eines versicherungsfähigen Grundes nicht antreten können, z.B. Krankheit, als auch bei Reiseabbruch, d.h. wenn Sie vor Ort krank werden und die Reise vorzeitig abbrechen müssen.

D.h. wenn Sie während Ihrer Reise die Nachricht ereilt, dass im Familienkreise zu Hause ein Todes- oder schwerer Krankheitsfall aufgetreten ist und Sie deshalb entscheiden, die Reise abzubrechen und sofort nach Hause zu fliegen, dann ersetzt Ihnen die Versicherung zu 100% die Mehrkosten eines verfrühten Rückfluges. Diese Mehrkosten können im Bereich zwischen Euro 100 bis Euro 2500 schwanken. Das hängt davon ab, ob Sie Ihr Flugticket einfach bei der gebuchten Fluggesellschaft ohne Probleme auf das gewünschte frühere Rückflugdatum umbuchen können, oder im Extremfall sich bei einer anderen Fluggesellschaft Ihrer Wahl ein neues Rückflugticket in der gebuchten Klasse (im Normalfall Economy Class) kaufen, weil die ursprünglich gebuchte Fluggesellschaft total ausgebucht ist. Haben Sie eine Versicherung abgeschlossen, so übernimmt die Versicherung die Kosten. Schließen Sie keine Versicherung ab, müssen Sie selbst für die Kosten aufkommen.

Von der Reiseabbruchversicherung erhalten Sie ferner zu 100% die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen zurück. D.h. wenn Sie z.B. ein Wohnmobil für 30 Tage gemietet haben und nach 15 Tagen Wohnmobilreise die Reise abbrechen, dann erhalten Sie die Kosten für die nicht benutzten 15 restlichen Wohnmobiltage in voller Höhe erstattet. Das ist deshalb wichtig, weil es aus dem reinen Reisevertragsrecht heraus gesehen, für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen nach Reiseantritt keinerlei rechtliches Rückerstattungsrecht gibt. Die Reiseabbruchversicherung tritt natürlich auch dann in Kraft, wenn die Reisenden aus Krankheitsgründen die Reise abbrechen müssen, oder z.B. auf Grund eines längeren Krankenhausaufenthaltes im Urlaubsland erst verspätet zurückfliegen können.

Reisekranken-Versicherung

Die Reisekranken-Versicherung, auch bekannt als Auslandskrankenversicherung, ist sicherlich die notwendigste Versicherung, denn im Gesundheitsbereich kann immer schnell etwas passieren. Es ist deshalb auf jeden Fall sehr wichtig, dass Sie dafür Sorge tragen, dass Sie während Ihres Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland über einen ausreichenden und umfangreichen Auslandskrankenversicherungsschutz verfügen.

Bitte beachten Sie, dass der Schutz der gesetzlichen Krankenkassen auf keinen Fall für einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland gilt d.h. auch nicht in Australien und Neuseeland etc.

Die privaten Krankenkassen bieten im Regelfall einen weltweiten Versicherungsschutz.
Beim Versicherungsschutz der privaten Krankenkassen ist aber folgendes zu bedenken:

- im Regelfall gibt es immer eine Deckelung der Kosten, d.h. es werden oftmals nicht 100% der entstandenen Kosten erstattet. Dieses wird in den Versicherungsbedingungen dadurch ausgedrückt, dass hier eine Eingrenzung der zu erstattenden Kosten durch den Begriff des "Deutschen Regelsatzes" erfolgt. D.h. es werden nur maximal die Kosten des 2,5 oder 3,5 fachen deutschen Regelsatzes erstattet.

- ferner sind Sie im Regelfall vorleistungspflichtig, d.h. Sie müssen die anfallenden Kosten vor Ort erst einmal selbst bezahlen und reichen diese nach Ihrer Rückkehr bei der privaten Krankenkasse zur Rückerstattung unter den oben genannten Rahmenbedingungen ein.

Beispiel: Angenommen Sie brechen sich den Arm in Australien und die Behandlungskosten, inkl. Krankenhausaufenthalt belaufen sich auf umgerechnet €uro 4000,--.
Wenn in Ihrer privaten Krankenversicherungspolice z.B. die Behandlungskosten auf das
3 fache des deutschen Regelsatzes beschränkt sind, und der deutsche Regelsatz für die Diagnose Armbruch €uro 1000,-- beträgt, dann erhalten Sie maximal €uro 3000,-- von Ihrer Versicherung zurück und müssen die verbleibenden €uro 1000,-- aus der eigenen Tasche bezahlen.
Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung gewählt haben, dann müssen Sie natürlich erst einmal die Höhe der Selbstbeteiligung selber bezahlen und erst danach setzt der Versicherungsschutz ein.

- Sie sind Vorleistungspflichtig
d.h. Sie müssen vor Ort erst einmal alle Kosten selber bezahlen und können erst nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland Ihre Rechnungen bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen und erhalten dann im Rahmen der tarifrechtlichen Vereinbarungen Ihre entsprechende finanzielle Rückerstattung. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass diese Vorleistungspflicht vor Ort auch zu großen Unannehmlichkeiten führen kann. D.h. Die Reisenden müssen sich eventuell darum kümmern, wie sie größere Summen im Urlaubsland direkt bezahlen können. Das alles bedeutet viel Zeit und vor allem nervlicher Energieeinsatz, den die Reisenden besser für den Genesungsprozess einsetzen können.

Vorteile eines umfangreichen ERGO Reisekranken-Versicherungsschutzes

Schließen Sie bei uns einen umfangreichen ERGO Krankenversicherungsschutz ab, so hat das folgende Vorteile:

- es werden ohne Wenn und Aber alle Kosten bezahlt
- Sie sind nicht vorleistungspflichtig
- Sie können sich über eine 24-stündige Hotline im angeschlossenen Notfallzentrum Rund um
die Uhr kompetenten Rat holen und Ihnen wird schnell und unkompliziert geholfen.
- Auch ein medizinisch sinnvoller oder notwendiger Krankenrücktransport im speziellen
Rettungsflugzeug ist voll mitversichert. Im Fall der Fälle ist dies ein sehr beruhigendes
Gefühl.

Versicherugsabschluss, Bezahlung der Prämie und Kündigung

Alle Versicherungen können Sie über uns abschließen. Sie erhalten von unserem Partner der ERGO Versicherung alle notwendigen Informationen und die Versicherungspolice per Mail zugesandt.

Bei einer Einmalreise-Versicherung können sie das von ihnen bevorzugte Versicherungspaket direkt bei der Buchung, spätestens aber 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt buchen. Buchen Sie Ihre Reise innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn, so ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage erfolgen.

Bei einer Jahresversicherung greift der Versicherungsschutz ab dem Tag, an dem die Versicherung abgeschlossen wird (Ausnahmeregelung für Reisen, die vor Versicherungsabschluss gebucht werden, bitte sprechen Sie uns an).

Die entsprechende Versicherungsprämie bucht die ERGO Versicherung direkt von dem Konto ab, dass Sie uns unter Versicherungsabschluss auf der Reiseanmeldung mitteilen.

Die Erstprämie wird nach Aushändigung des Versicherungsscheines vom angegebenen Konto des Versicherungsnehmers direkt von der ERV Versicherung abgebucht.

Die Folgeprämie ist jeweils mit Beginn des neuen Versicherungsjahres für ein weiteres Versicherungsjahr fällig und wird automatisch von der ERV Versicherung vom Konto des Kunden abgebucht.

Der Versicherungsvertrag verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf durch eine Vertragspartei gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre.
Die Kündigung kann ganz einfach per Mail unter Angabe der Policennummer an die ERGO Versicherung erfolgen.

Was kosten welche Versicherungen?

A) Reiserücktritts-Versicherung für eine einmalige Reise (Einzelperson, Familie, Paar)

Reisepreis in Euro bis 64 Jahre ab 65 Jahre
1000 51,--66,--
1200 65,-- 84,--
1400 75,-- 99,--
1600 85,-- 109,--
1800 95,-- 119,--
2000 102,-- 131,--
2200 117,-- 152,--
2400 127,-- 167,--
2600 142,-- 195,--
2800 149,-- 195,--
3000 158,-- 207,--
3500 182,-- 240,--
4000 199,-- 259,--
5000 257,--336,--
6000 312,-- 409,--
7000 359,-- 477,--
8000 397,-- 517,--
10.000 484,-- 646,--

A) Reiserücktritts-Versicherung als Jahresversicherung für eine Einzelperson

Reisepreis in Eurobis 64 Jahreab 65 Jahre
100064,--129,--
160064,--129,--
200064,--129,--
2600109,--226,--
3000109,--226,--
4000109,--226,--
5000179,--329,--
6000179,--329,--
7000249,--439,--
8000249,--439,--
10.000329,--579,--

A) Reiserücktritts-Versicherung als Jahresversicherung für eine Familie oder ein Paar


Reisepreis in Euro bis 64 Jahre ab 65 Jahre
1500 95,--185,--
2000 115,-- 215,--
2500 125,-- 230,--
3000 135,-- 249,--
4000 155,-- 279,--
5000 195,-- 375,--
6000 215,-- 455,--
7000 265,-- 505,--
8000 305,-- 555,--
12.000 455,-- 699,--

Separate Reisekranken-Versicherung

Falls Sie lediglich an einer Reisekranken-Versicherung interessiert sind, berechnet sich die Prämie hierfür an der Anzahl der Tage der Reise.


Reisedauer Einzelperson   Familie / Paar 
  bis 64 Jahre ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre
1 Tag bis max. 45 Tage 3,20 € / Tag 6,90 € / Tag 5,10 € / Tag 13,90 € / Tag
1 Tag bis max. 1 Jahr 3,90 € / Tag 12,50 € / Tag 6,90 € / Tag 24,90 € / Tag


B) RundumSorglos-Schutz für eine einmalige Reise (Einzelperson, Familie, Paar)

Reisepreis in Euro bis 64 Jahre ab 65 Jahre
1000 126,--163,--
1200 141,-- 181,--
1400 156,-- 201,--
1600 172,-- 222,--
1800 189,-- 241,--
2000 204,-- 261,--
2200 216,-- 276,--
2400 235,-- 300,--
2600 254,-- 325,--
2800 274,-- 351,--
3000 292,-- 374,--
3500 319,-- 408,--
4000 356,-- 456,--
5000 417,-- 533,--
6000 479,-- 613,--
7000 549,-- 703,--
8000 611,-- 782,--
10.000 736,-- 942,--

B) RundumSorglos-Schutz als Jahresversicherung für eine Einzelperson


Reisepreis in Euro bis 64 Jahre ab 65 Jahre
1000 99,--159,--
1500 109,-- 199,--
2000 129,-- 239,--
2500 145,-- 259,--
3000 169,-- 289,--
4000 185,-- 349,--
5000 229,-- 429,--
6000 249,-- 499,--
7000 289,-- 599,--
8000 329,-- 699,--
12.000 459,-- 999,--

B) RundumSorglos-Schutz als Jahresversicherung für eine Familie oder ein Paar


Reisepreis in Euro bis 64 Jahre ab 65 Jahre
1500 145,--259,--
2000 169,-- 299,--
2500 179,-- 329,--
3000 199,-- 399,--
4000 225,-- 429,--
5000 259,-- 489,--
6000 279,-- 559,--
7000 325,-- 639,--
8000 359,-- 749,--
12.000 499,-- 1149,--

Lohnt sich eine Familien Rundum Sorglos Jahresversicherung im Vergleich zum Einzelabschluss?

Uneingeschränkte Antwort ja, wie nachstehender Prämienvergleich deutlich beweist.

Gesamt-Reisepreis für die ganze Familie € 8000,--
Alter der Reisenden bis 64 Jahre


Rundum Sorglos Schutz für eine Reise Prämie € 611,--

Rundum Sorglos Jahresschutz Prämie € 359,--

Fazit:
Bei einem Rundum Sorglos Jahresschutz sparen Sie im Vergleich zur Einzelversicherung
in diesem Beispiel € 252,-- oder umgerechnet mehr als 41% der Prämie !!

Wer kann den Versicherungsfall auslösen?

Die Reisenden bilden mit den nahen Angehörigen einen so genannten Risikopersonenkreis.
Dieser umfasst neben den Reisenden folgende Personen und alle diese Personen können den Versicherungsfall auslösen, vorausgesetzt es liegt ein versicherungsfähiger Grund vor.

Ehe- bzw. Lebenspartner, Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger, Schwägerinnen, Betreuungspersonen

Informationen im Internet

Die ausführlichen Versicherungsbedingungen und viele weitere nützliche Informationen zum Thema Reiseversicherungen finden Sie im Internet auf der Seite unseres langjährigen und zuverlässigen Partners ERGO ( ehemals ERV ) Reiseversicherung unter www.ergo-reiseversicherung.de

Das altbekannte Lied....

Nun dieses Vorurteil können wir aus unserer 35-jährigen Zusammenarbeit mit unserem Partner der Europäischen Reiseversicherung nicht bestätigen. Wenn ein Versicherungsfall vorlag und ein Erstattungsanspruch bestand, dann hat unser Partner den Schaden auch innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Schadensmeldung schnell und zuverlässig geregelt. Natürlich erhalten Sie von uns im Schadensfall das jeweilig notwendige Schadensformular zusammen mit unserer Stornokostenrechnung im Falle eines Reiserücktrittes schnell zugesandt, so dass eine schnelle Regulierung des Erstattungsanspruches durch unseren Partner erfolgen kann.

Service

Wenn Sie fragen zu den einzelnen Versicherungsarten haben, so sprechen Sie uns bitte an. Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen. Unser Ziel ist es, das Sie einen sorglosen Urlaub verbringen und wissen, dass Sie im Falle eines Falles ausreichend und umfassend versichert sind.

Für alle weiteren Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Australia Travelteam
Wilfried Roggenkamp
-Geschäftsführer-

Stand: Mai 2019
Alle Angaben ohne Gewähr